Öffnungen in Wänden und Decken sind eine große Gefahr für das Übergreifen des Feuers in angrenzende Räume. Gemäß dem Königlichen Dekret vom 7. Juli 1994 zur Festlegung von Grundnormen zur Brandprävention dürfen Wanddurchführungen von Flüssigkeits- oder Elektrizitätsleitungen die vorgeschriebene Feuerwiderstandsfähigkeit von Bauelementen nicht negativ beeinträchtigen. Die brandschutztechnische Abdichtung solcher Durchführungen muss daher diese Anforderungen erfüllen, wobei für die verschiedenen Leitungsarten die dafür vorgesehenen Abdichtungen verwendet werden müssen. Das Abdichten dieser Durchführungen wird von unseren Fachleuten fachgerecht durchgeführt. Nach Beendigung der Arbeiten werden die Abdichtungen noch zusätzlich durch das Anbringen eines Aufklebers versiegelt.
Eine Durchführung darf auf KEINEN FALL mit feuerhemmendem PU-Schaum abgedichtet werden. Dies ist ein weit verbreitetes Problem. Viele Leute denken, sie könnten die Durchführung schnell mit feuerhemmendem PU-Schaum abdichten, aber das ist FALSCH, der feuerhemmende PU-Schaum schmilzt im Brandfall in kürzester Zeit.
Eine korrekte Abdichtung von Durchführungen ist komplex, da die unterschiedlichen Arten von Durchführungen oder Rohrleitungen jeweils eine andere Abdichtungstechnik erfordern, die nur von Fachleuten durchgeführt werden kann.
Es ist ein Muss, den Durchführungen die notwendige Aufmerksamkeit zu schenken, um folgende Probleme zu vermeiden:
- Alle Techniken werden durch die gleiche Öffnung geschoben, weshalb eine korrekte Abdichtung nicht mehr
möglich ist.
- Dichtungen werden vergessen, wodurch Bauabnahmen gefährdet sind.
- Es werden falsche Techniken verwendet, woraufhin Probleme bei der Bauabnahme oder Inspektion
auftreten.
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